Preise

VERGÜTUNG:

Meine Erstberatungspauschale beträgt 226,10 EUR inkl. 19% USt. Bei Beauftragung werden 50% auf den Endpreis angerechnet

Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG) ab, wonach die Gebühr sich aus dem Gegenstandswert berechnet. Bei einem Gegenstandswert von 5.000 EUR ergibt sich folgende Beispielsrechnung:

1,3 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG:                         180,00 EUR
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG:         195,00 EUR
Auslagen Nr. 7001,    7002 VV RVG:                              20,00 EUR
MwSt.:                                                                               75.05 EUR
Gesamt:                                                                          470,05 EUR

Oftmals bietet sich aber auch eine Abrechnung nach Zeit an, insbesondere, wenn eine Vergütung nach RVG sich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Kanzlei nicht eignet. Aus meinem Stundensatz von 226,10 EUR inkl. 19% USt. mache ich kein Geheimnis. Grundsätzlich wird im 6-Minuten-Takt abgerechnet.

Insbesondere für die Erstellung von Verträgen vereinbare ich regelmäßig eine Pauschale, abhängig vom Aufwand.

Für Unternehmen biete ich zusätzlich eine monatliche bedarfsgerechte Flatrate an die sämtliche Kosten abdeckt.


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